A.F.U.-Dienstleistungen

Betreuungs- & Pflegedienstleistungen

Information zum Infektionsschutz:

Corona-Schutzmaßnahmen laufen zum 1. März 2023 weitgehend aus
Veröffentlicht am 18. Februar 2023

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern streichen weitere Corona-Schutzvorgaben – früher als geplant: Zum 1. März statt zum 7. April 2023. Bei Arzt-, Klinik- und Pflegeheimbesuchen heißt es aber bis zum 7. April 2023 weiterhin: Maske tragen. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi unterstützt die Regelung.
Mitteilung von: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


Am: 14.02.2023 Quelltext : 

https://luene-blog.de/corona-schutzmassnahmen-laufen-zum-1-maerz-2023-weitgehend-aus/

Online: mehr


Information in eigener Sache:   A.F.U.-Dienstleistungen wird darüber hinaus im direkten Kontakt mit dem Kunden weiterhin zum Schutze vor jeglichen Infektionen eine FFP-Maske tragen wenn die zwischenkörperliche Distanz nicht zu erbringen ist.  

Danke für IHR Verständnis!


Geimpft, Genesen, Getestet

So die Zauberformel!

Mit ansteigenden Infektionszahlen sehen wir uns in der Pflicht zu Handeln. Aufgrund dessen das viele unsere Mitbürger zu ihrem Vergnügen unverantwortlich und distanzlos handelten gilt ab jetzt bei uns nicht nur die 3G Vorgabe zur Nutzung unserer Dienstleistungen. Geimpft und Genesen bedeutet im medizinischen Sinne kein Freifahrtschein. Gerade hier besteht die Gefahr einer bestehenden aber unbemerkten Neuinfektion welche sich  unbewusst an andere Mitmenschen, Kontakten verbreitet.

A.F.U.-Dienstleistungen hat daher entschieden das zu den ersten 2Gs immer eine kurzfristige Testung mit Negativ stattfinden, bzw. vorliegen muss. ( 2G+ / Getestet, Genesen + Testung Negativ seit dem 18.11.2021 Bundesinfektionsschutz .)

Was gilt aktuell in Niedersachsen - die wichtigsten Regelungen:

Deutschland ist als Risikogebiet  eingestuft!

Das bedeutet: Reisen in unsere EU Nachbarländer setzen eine zeitnahe Negativtestung und einen Nachweis über Genesung und Impfung als erforderlich voraus. Kann Keines von dem bei Kontrolle vorgelegt werden ist eine Einreise in diese Länder untersagt. Eine 10 bis 14 tägige Quarantäne wird dann sicherlich auferlegt.

Mitzuführen ist daher der Impfnachweis, (Impfausweis), Krankenversicherungskarte, Personalausweis, ( oder Reisepass mit Meldebestätigung ) Nachweis über eine negative Testung und, oder Nachweis der Genesung durch ihr zuständiges Gesundheitsamtes.

Aktuelle Reisewarnungen Auswärtiege Amt der BRD

  1.  und Teilreisewarnungen
  2. COVID-19-bedingte Reisewarnungen und Teilreisewarnungen
  3. Weltweiter Sicherheitshinweis
  4. Was sind Reise- und Sicherheitshinweise?





 

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