Dienstleistungsangebot:
Stark durch Fachkompetenz & Zuverlässigkeit
Personalnotstand ? KEIN PROBLEM !
Gerne stehe ich Ihnen und ihrem Team zur Unterstützung bei und decke die Fachkraft im Dienst nach vorherige Absprache am Tag und vorzugsweise in der Nacht
Dienstleistungen im häuslichen / privaten Umfeld
- Hilfe zur Bewältigung von Alltagskompetenzen
- Seniorenbegleitung & Betreuung
- Übernahme der Grundpflege und Betreuung im Auftrage ihres Pflegedienstes, bzw. in Vertretung ihrer Pflegeperson nach SGB XI
- Hilfe bei der Körperpflege
- Ernährung von Pflegebedürftigen
- Hilfestellungen zur Mobilität
- Vorbeugung (Prophylaxemaßnahmen)
- Förderungen von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
- Versorgung, Betreuung, Kommunikation & Pflege von Demenzerkrankten nach Monika Krohwinkel
- BEHANDLUNGSPFLEGE §37.2 SGB V nach ärztlicher Verordnung
- Sicherung ärztlicher Behandlung und medizinischer Versorgung nach ärztlicher Verordnung
- Verabreichung von Medikamenten bzw. Medikamentengabe,
- Wundversorgung nach ärztlicher Verordnung.
- An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen und Kompressionsverbänden
- Blutdruck- und Zuckermessung, Dokumentation ,
- Infusionen und Injektionen s.c. nach ärztlicher Verordnung
Dienstleistungen im stationären Umfeld
Grundpflege nach SGB XI:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Ernährung von Pflegebedürftigen
- Hilfestellungen zur Mobilität
- Vorbeugung (Prophylaxemaßnahmen)
- Förderungen von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
- Versorgung von Demenzbetroffene in Anlehnung an Monika Krohwinkel
- Sicherung ärztlicher Behandlung und medizinischen Versorgung nach ärztlicher Verordnung.
- Verabreichung von Medikamenten bzw. Medikamentengabe
- Wundversorgung nach ärztlicher Verordnung
- An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen und Versorgung mit Kompressionsverbänden nach AVo.
- Blutdruck- und Zuckermessung
- Infusionen und Injektionen s.c.
Kommunikation und Dokumentation nach SGB
SGB XI (Soziale Pflegeversicherung): Definiert unter § 113 SGB XI die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Dies schließt verbindliche Anforderungen an eine strukturierte, idealerweise elektronische Pflegedokumentation ein.SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung): Behandelt die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Hier ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die eine engmaschige Dokumentation der medizinischen Behandlungspflege erfordert.
INFO:
Alle Leistungen werden ausschließlich privat abgerechnet. Bei Kostenübernahme durch einen Leistungsträger wie Krankenkasse, Pflegekasse, Unfallversicherung oder über das Amt für Soziales ist eine vorherige Genehmigung der Kostenübernahme vorzulegen.
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